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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

A) Lieferbedingungen

  1. Im Verhältnis zu Kaufleuten erfolgt die Berechnung zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen und Bedingungen. Verzögert sich der Versand der Ware durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so gilt als Tag der Lieferung der Tag der Versandbereitschaft. Ein Auftrag ist erst angenommen, wenn er schriftlich bestätigt ist. Auch Ergänzungen, Abänderungen, mündliche Nebenabreden oder mündliche Angaben über Abmessungen und der- gleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen urheberrecht- lich geschützten Unterlagen behalten wir uns sämtliche Rechte vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden.
  2. Die Lieferung erfolgt, soweit nicht Sonderbedingungen ausdrücklich schriftlich festgelegt worden sind, ex works. Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, auch bei Frankolieferungen. Für Beschädigungen und Verluste, welche die Ware auf dem Transport erleidet, kommen wir nicht auf.
  3. Wir liefern ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Einkaufsbedingungen von Käufern werden nicht anerkannt.
  4. Kundenschutzvereinbarungen erkennen wir nur an, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
B) Verpackung

Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme von Verpackung erfolgt nicht.

C) Lieferfristen

  1. Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht deren Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Soweit und solange wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Einhaltung von Lieferfristen oder Liefer- terminen gehindert sind, verlängern bzw. verschieben sich die Fristen oder Termine um den Zeitraum bis zur Beseiti- gung des Leistungshindernisses.

D) Gewährleistung

  1. Unsere Erzeugnisse sind unter Verwendung bester Rohstoffe und mit Aufwendung größter Sorgfalt hergestellt. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Ware unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen. Die Unter- suchungsobliegenheit besteht auch dann, wenn Muster übersandt sind. Unterbleibt die Untersuchung, so ist unsere Gewährleistungspflicht für Mängel der Ware ausgeschlossen.
  2. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns eingeht.
  3. Ist ein Mangel bei gehöriger Untersuchung nicht erkennbar und zeigt er sich erst später, so gilt die Beschaffenheit der Ware im Verhältnis zu Kaufleuten auch als genehmigt, wenn die Mängelrüge nicht nach Erkennbarwerden des Mangels innerhalb von 10 Werktagen bei uns eingeht.
  4. Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen werden, soweit technisch angängig, vermieden. Die Beschaf- fenheit von Mustern oder früheren Lieferungen ist nicht gleichzeitig vereinbarte Beschaffenheit oder vertraglich voraus gesetzte Verwendung im Sinne von § 434 BGB.
  5. Ist die Ware mangelhaft und der Kunde Unternehmer, so hat er Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung mangel- freier Ware. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat er Anspruch auf Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag.
  6. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln des Vertragsgegenstandes oder aus anderen Rechtsgründen stehen dem Kunden nur zu, soweit uns oder unsere Erfüllungsgehilfen der Vorwurf grober Fahrlässigkeit trifft oder bei schuld- hafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  7. Veränderungen an unseren Produkten sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Wir übernehmen keinerlei Haftung für derartige Veränderungen.
  8. Im Verhältnis zu Unternehmern verjähren die gegen uns gerichteten Gewährleistungsansprüche in einem Jahr be- ginnend mit Ablieferung der Ware.
E) Bedingungen bezüglich Eigentumsrecht
 
Wir behalten uns das Eigentumsrecht an sämtlicher von uns gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungsbeträge, auch die aus künftigen Forderungen und Geschäftsbeziehungen entstanden sind, vor.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden in eine neue bewegliche Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung.
Wird Vorbehaltsware vom Kunden, allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Wir ermächtigen den Kunden unter dem Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Bei Widerruf ist der Kunde verpflichtet, uns sämtliche Kunden unverzüglich namhaft zu machen und uns hierzu Einsicht in seine Bücher zu gewähren.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt.

 

F) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechlichten Sondervermögen ist Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Strei- tigkeiten aus diesem Liefergeschäft einschließlich der Entgegennahme von Schecks oder Wechseln Boppard. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des CISG.

G) Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Verkaufspreise sowie alle Angebote, Verkäufe und Berechnungen verstehen sich in €. Die gesetzliche Umsatz- steuer ist jeweils hinzuzurechnen.
  2. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar porto- und spesenfrei in Boppard/Rh.
    Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungsdatum netto.
    Aufrechnung und Zurückbehaltung gegenüber unseren Forderungen sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und nur unter Abzug der entsprechenden Zinsen unter Vorbehalt des richtigen Eingangs gutgebracht. Für richtiges Vorzeigen und Beibringen von Protesten übernehmen wir keine Gewähr.
  4. Eine Verzinsung von Voraus- bzw. á-conto-Zahlungen findet nicht statt.
  5. Verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden im Zeitraum zwischen dem Zugang der Auftragsbestätigung und der Lieferung oder wird uns nachträglich bekannt, dass gegen die Zahlungsfähigkeit des Kunden Bedenken bestehen, so sind wir berechtigt, Zahlung vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins zu verlangen, ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Zahlungen haben nur Erfüllungswirkung, wenn sie an uns erfolgen. Zahlungen an Angestellte und Vertreter unserer Firma sind nur rechtsgültig, wenn diese mit einer schriftlichen Vollmacht zum Inkasso versehen sind.

H) Nichtigkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen unberührt.



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